ERFAHRENE EXPERTEN SICHERN IHRE ANSPRÜCHE AUF SCHADENSERSATZ GEGEN DAS LKW KARTELLWIR HOLEN IHR GELD ZURÜCK -OHNE KOSTENRISIKO

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LKW Kartell - Preisabsprachen der Hersteller‎
Preisüberhöhung zurückholen mit claim partner

LKW-Kartell führt zu erheblich höheren
Preisen für alle KäuferDurch Preisabsprachen großer LKW Hersteller haben Unternehmen und Verbraucher jahrelang zu viel für Ihre LKW gezahlt – bei Kauf, Leasing oder Langzeitmiete.
2011 hat MAN sich als Kronzeuge an die EU Kommission gewandt und so eines der größten Kartelle in der EU aufgedeckt.

Die Hersteller Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF wurden aufgrund der Preisabsprachen zwischen 1997 und 2011 bereits zu Strafzahlungen in Milliardenhöhe verurteilt, MAN wurde die Strafzahlung aufgrund einer Kronzeugenregelung erlassen.
Ermittlungen gegen den Hersteller Scania dauern noch an.

Holen Sie sich die Preisüberhöhung zurück

Als Käufer, Leasingnehmer oder Langzeitmieter eines LKW Führerhauses zwischen 1997 und 2011 haben Sie Anspruch auf eine Erstattung des Kaufpreises und claim partner zeigt Ihnen wie:
Zuerst bestimmen wir mit Ihnen Ihre möglichen Ansprüche. Dazu prüfen wir alle relevanten Käufe / Leasings und erstellen ein wettbewerbsökonomisches Gutachten für jeden Ihrer LKW.
Anschließend fordern wir – zuerst außergerichtlich - für Sie eine Teilerstattung des Kaufpreises abhängig vom Ergebnis des Gutachtens.
Falls die Gegenseite sich nicht auf einen außergerichtlichen Kompromiss einlässt organisieren wir auch die weitere Durchsetzung vor Gericht – inklusive aller Kosten.
Claim partner arbeitet ausschließlich auf Provisionsbasis, das heißt Sie haben kein Kostenrisiko.

Oliver Lehmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Peter Finke

Gründer und Geschäftsführer

Dr. Rainer Gith

Rechtsanwalt

Professor Dr. Ralf Beck

Gutachter

Oliver Lehmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Vorteile von claim partner

Kein Kostenrisiko

Mit claim partner müssen Sie weder das wettbewerbsökonomische Gutachten bezahlen, noch die Gerichtskosten, Anwaltskosten und ggf. Gutachtenkosten in einem Klageverfahren vorfinanzieren. Selbst wenn das Verfahren verloren gehen sollte, entstehen Ihnen keine Kosten. Das gesamte Kostenrisiko übernimmt claim partner.

Kein Zeitverlust

Die Durchsetzung von Ansprüche ist langwierig und zeitintensiv. Diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab, so dass Sie sich weiter auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Sie übermitteln uns die erforderlichen Unterlagen, wir übernehmen alles Weitere.

Bündelung der Ansprüche

Wir bündeln die Ansprüche und beauftragen erfahrene Top-Juristen/Ökonomen mit der Durchsetzung der Ansprüche.

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Sie haben zwischen 1997 und 2011 einen LKW gekauft?
Wir prüfen Ihre Unterlagen kostenlos auf Schadenersatzansprüche.
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Haben Sie noch Fragen?

Einen Teil der Fragen können wir gleich hier klären

Warum Claimpartner?
Die Durchsetzung von kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen ist außerordentlich komplex und beeinträchtigt Sie in Ihrem Tagesgeschäft. Auf der Gegenseite stehen global agierende Konzerne, die eine Vielzahl von Spezialisten beschäftigen, um berechtigte Ansprüche abzuwehren. Der einzelne Geschädigte steht in einem ungleichen Kampf mit den Kartellanten. Ein Gerichtsverfahren ist langwierig und zeitaufwändig. Für die gerichtsfeste Konkretisierung des Schadens sind grundsätzlich wettbewerbsökonomische Gutachten erforderlich, deren Erstellung zeitintensiv und sehr teuer werden kann. Es müssen Gerichtskosten und Anwaltskosten vorfinanziert werden. Hinzukommen die Kosten für Wettbewerbsökonomen und ggf. durch das Gericht beauftragte Gutachter. Sollte das Klageverfahren vor Gericht verloren gehen, haben Sie diese Kosten zu tragen, zuzüglich der Anwaltskosten der Kartellanten. claim partner übernimmt das gesamte Risiko für Sie. Durch die Bündelung einer Vielzahl von Ansprüchen sind wir in der Lage, erfahrene Rechtsanwälte und Wettbewerbsökonomen mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Gemeinsam erhalten wir eine starke Stellung, um den Kartellanten auf Augenhöhe zu begegnen und Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Lehnen Sie sich zurück und überlassen die Durchsetzung der Ansprüche unseren Spezialisten. Dabei sparen Sie Zeit, Nerven und tragen keinerlei Kostenrisiko.
Wann habe ich einen Anspruch?
Ein Anspruch kann bestehen, wenn Sie zwischen 1997 und 2011 einen LKW ab 6t bei einem Kartellanten gekauft, geleast oder langzeitgemietet haben. Die von uns beauftragten Rechtsanwälte prüfen zurzeit aber auch, ob nicht auch Ansprüche gegen Nichtkartellanten bestehen, die ggf. überhöhte Preise verlangt haben. Ferner ist nicht auszuschließen, dass auch Ansprüche wegen überhöhter Preise für Fahrzeuge die nach 2011 gekauft, geleast und langzeitvermietet wurden geltend gemacht werden können.
Wie hoch ist mein Anspruch?
Eine seriöse Aussage ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist kann erst getätigt werden, wenn Ihr konkreter Fall durch einen erfahrenen Wettbewerbsökonomen geprüft wurde. Nach ersten Schätzungen liegt die durch das Kartell verursachte Preisüberhöhung bei 10 bis 20 % des jeweiligen Kaufpreises. Diese Zahlen decken sich mit Erfahrungen aus anderen Kartellen.
Wie ist das Vorgehen von claimpartner?
Zuerst werden Ihre Ansprüche sorgfältig geprüft und mit anderen vergleichbaren Ansprüchen zusammengefasst. Danach werden wir gemäß den strategischen Empfehlungen der beauftragten Rechtsanwälte und Ökonomen die Ansprüche gegenüber den Kartellanten geltend machen. Wir sitzen mit Ihnen in einem Boot, dawir gemeinsam an den Erlösen aus Klageverfahren oder Vergleichen partizipieren. ^Es ist unser gemeinsames Ziel, den bestmöglichen Betrag bzw. die bestmöglichen Konditionen zu erzielen. Dafür setzen wir uns mit ganzer Kraft ein.
Kann mein Anspruch verfallen?
Ja, die Ansprüche können durch Verjährung verloren gehen. Aktuell gilt in Deutschland eine dreijährige Verjährungsfrist, so dass die Schadensersatzansprüche nach deutschem Recht am 31.12.2019 verjähren würden. Es besteht aber die große Gefahr, dass bestimmte Schadensersatzansprüche aus der Zeit vor dem 01.01.2002 bereits im Dezember dieses Jahres, also am 31.12.2017 verjähren könnten. Hier ist daher Eile geboten, um keine Ansprüche zu verlieren.
Ich habe den LKW geleast/gemietet, besteht trotzdem Anspruch?
Ja, Ansprüche bestehen grundsätzlich nicht nur für Käufer von neuen schweren und mittelschweren LKW, sondern auch bei geleasten oder langfristig gemieteten Fahrzeugen. Auch in diesen Fällen wird die Höhe des potenziellen Schadens im Einzelfall durch ein wettbewerbsökonomisches Gutachten ermittelt, jeweils abhängig von der Höhe der gezahlten Leasingraten/Mietraten.
Habe ich wirklich keine Kosten?
Die Beauftragung, Prüfung und Durchsetzung erfolgt für Sie ohne Kosten. Lediglich im Erfolgsfall rechnen wir unseren Anteil von Ihrer Ausgleichszahlung ab.
Was sind die nächsten Schritte, wenn ich Teilnehmen möchte?
Wie versprochen ist unser Service für Sie mit minimalem Aufwand zu erledigen: Antrag ausfüllen, Dokumentation beibringen, fertig. Sie werden über alle Schritte informiert und sind stets auf dem aktuellsten Stand was die Durchsetzung Ihrer Ansprüche angeht.